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Stand: 22. November  2009 A.D.

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Mit freundlicher Unterstützung von:

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Das Erler Dorf aus der Luft
Foto: Reinhard G. Nießing, mit freundlicher Genehmigung
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Das Erler Dorf aus der Luft
Foto: Reinhard G. Nießing, mit freundlicher Genehmigung
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Das Erler Dorf aus der Luft
Foto: Reinhard G. Nießing, mit freundlicher Genehmigung
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Das Erler Dorf aus der Luft
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Das Erler Dorf aus der Luft
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Das Erler Dorf aus der Luft
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Das Erler Dorf aus der Luft
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Das Erler Dorf aus der Luft
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Grafik: Reinhard G. Nießing, mit freundlicher Genehmigung
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Das Erler Dorf aus der Luft
Foto: Reinhard G. Nießing, mit freundlicher Genehmigung
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Der Fotograf Reinhard G. Nießing  (links) im Gyrocopter, dem "fliegenden Stativ"
Foto: Reinhard G. Nießing, mit freundlicher Genehmigung


Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes benötige ich keine Genehmigung des Regierungspräsidenten für das öffentliche Vorführen von Luftbildern so lange ich gemäß § 109 g Abs. 2 des Strafgesetzbuches keine sicherheitsrelevanten Anlagen, zum Beispiel Bundeswehrstandorte und Kernkraftwerke zeige. Es wäre mir neu, wenn wir im Erler Dorf ein Kernkraftwerk oder einen Bundeswehrstandort verstecken würden, ich bitte daher auf weitere eMails zu diesem Thema zu verzichten.